§ 35 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. d) BauGB

Auszug aus dem § 35 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. d) BauGB,
Gesetz vom 22.07.2011 Klimaschutznovelle 2011:

„ … die Feuerungswärmeleistung der Anlage überschreitet nicht 2,0 Megawatt und die Kapazität einer Anlage zur Erzeugung von Biogas überschreitet nicht 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr. Das bedeutet, dass nicht wahlweise eine der beiden Größen je nach technischer Auslegung gewählt werden kann, sondern dass keine der beiden Größen überschritten werden darf. Abrundungen sind nicht gestattet. Die Rohgasmenge muss zweifelsfrei und nachprüfbar festgestellt werden können … Die gesamte technische Einheit (u.a. Lagerung, Fermenter, Gärrestlager, Gaslager) darf nur für eine max. Biogasproduktion von 2,3 Mio Nm³/a konzipiert sein… Die vorhergehenden Erlasse des MLUR sind im Hinblick auf die Leistungsgrenze nicht mehr anzuwenden.“

 

Dieses Gesetz ist bereits seit dem 30.07.2011 in Kraft und fordert einen Nachweis der jährlichen Rohbiogasproduktion mit folgenden speziellen Forderungen:

  • zweifelsfrei (manipulationsarm)
  • nachprüfbar
  • präzise/genau
  • als Normkubikmeter unabhängig von der Gasqualität

 

Gemäß DIN 1343 ist der Normkubikmeter bei folgenden Bedingungen definiert:

0°C (+273 K) Standardtemperatur, 1,01325 bar Standarddruck und 0% relative Feuchte.

Biogas ist jedoch bekanntermaßen ein feuchtes Gas und der Feuchteanteil im Biogas ist abhängig vom Messort und der Gastemperatur. Alle gängigen Messverfahren messen den Feuchteanteil mit. Dieser muss daher kompensiert werden, wenn die Anforderung „genau“ und Normkubikmeter erfüllt werden sollen.

Anhand des Fütterungstagebuches kann zwar die jährliche Biogasproduktion abgeschätzt werden, genaue Werte sind aber aufgrund der schwankenden Substratausbeute nicht möglich.

Daher wird oft von den Behörden eine Installation von geeigneter Messtechnik gefordert. Hierbei kommt es vor allem darauf an, dass der Forderung Normkubikmeter Rechnung getragen wird.

Es existiert aufgrund der schwankenden Gaszusammensetzung derzeit keine geeichte Messtechnik für Rohbiogas!

Daher werden meist aus der Abwasserreinigung/Klärgasmessung bekannte und bewährte Geräte eingesetzt. Thermische Gasmengenmessungen eignen sich hier im Vergleich zu allen anderen Messverfahren (z.B. Vortex Wirbelzähler, Ultraschall, mechanische Zähler, Fluidistorgeräte) besonders gut, da sie bereits bei kleinen Gasgeschwindigkeiten hochgenau messen und die Rohgasmenge direkt bei Standarddruck und Standardtemperatur ermitteln. Über eine integrierte Feuchtekorrektur kann bei den Binder COMBIMASS®-Geräten der Feuchteanteil ermittelt und kompensiert werden. Somit werden tatsächlich die (trockenen) Normkubikmeter gemessen.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Binder Messgeräte ist, dass alle erforderlichen Kompensationen direkt in dem einem Messgerät erfolgen können. Keine zusätzliche Hardware oder Auswerterechner sind erforderlich.

Die Installation ist einfacher bei geringeren Kosten, die Ausfallwahrscheinlichkeit ist kleiner als bei einer Kombination von drei Messgeräten und es kann sich kein Fehler aufsummieren.

Für diesen Nachweis sind auf Wunsch spezielle manipulationsarme Ausführungsvarianten (auch mit verplombbaren Feldgehäusen) lieferbar. Unsere Geräte werden stetig in mehr und mehr Landkreisen von den Behörden akzeptiert.

 


 

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